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Den sozialen Ausgleich in der privaten Vorsorge wahren

8.8.2018 – Eine Courtage in Höhe von 1,50 Prozent würde bedeuten, dass eine Vielzahl von Beratungen betriebswirtschaftlich unrentabel wären.

Beispiel Risikolebens-Versicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer jährlichen Bruttobeitragssumme von 500 Euro, ergibt eine Bewertungssumme von 10.000 Euro x 1,50 % = 150 Euro. Dafür Beratung, Risikovoranfragen, Vertragserstellung, Dokumentation und Haftung (auch für die Courtage)? Beispiel Riester-Rente mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem jährlichen Beitrag von 60 Euro = 1.800 Euro Bewertungssumme x 1,50 % = 27 Euro.#

Will Axel Kleinlein etwa so vorgehen, wie manche Gewerkschaften, die sechs Prozent Lohnerhöhung fordern, der Arbeitgeberverband bietet jedoch nur zwei Prozent an und man trifft sich dann in der Mitte bei vier Prozent? Ist das alles Taktik? Was können wir Berater für die Niedrigzinspolitik der EZB?

Es wird oft von der „Lebensversicherung” gesprochen, doch diese beinhaltet neben der Rentenvorsorge auch die biometrischen Absicherungen mit zeitintensiven Risikovoranfragen. Der sozial Stärkere (Gesunde) zahlt, durch eine kürzere Beratungsdauer beziehungsweise höhere Beitragssumme, für den sozial Schwächeren (Kranke beziehungsweise mit einer niedrigeren Beitragssumme) mit. Das ist der soziale Ausgleich in der privaten Vorsorge, analog des gesetzlichen Sozialversicherungs-Systems.

Wer das ignoriert, hat nicht begriffen, dass wir vor einem kompletten Umbruch unserer sozialen Marktwirtschaft stehen, wo der Stärkere noch stärker wird und der Schwächere noch schwächer wird.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „BdV: Provisionen haben sich seit 1998 fast vervierfacht”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Lebensversicherung · Maklercourtage · Rente · Riester · Verbraucherschutz
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