Das Urteil beruht auf gänzlich anderen Erwägungen

6.10.2020 – Von Zweifeln keine Spur! Zweifel ergeben sich, wenn man Versicherungs-Bedingungen sowohl auf die eine, als auch auf eine andere Art auslegen kann. Vorliegend waren diese aber abgeschlossen und eindeutig. Zweifel haben sich daraus jedenfalls keine ergeben.

Das Urteil beruht auf gänzlich anderen Erwägungen, die zudem deutlich komplizierter sind, als dass man ihre völlige Erschließung von Versicherungsmaklern grundsätzlich erwarten können sollte. Deren Aufgabe ist mitnichten die Auslegung des Rechts im Einzelfall. Zudem ist das letzte Wort hier noch längst nicht gesprochen.

Von „Rechtslage ursprünglich falsch eingeschätzt” kann daher keine Rede sein, auch wenn es der eine oder andere Betroffene oder sein Regulierungshelfer gern so hätte. Allein der Abschlusszeitpunkt des Vertrages wirft bereits Fragen zur beiderseitigen Motivation auf.

Dass Versicherer kein brennendes Haus mehr in Deckung nehmen, ist weitläufig bekannt. Wenn vorliegend Versicherungsschutz gewährt worden ist, obwohl der Eintritt des streitgegenständlichen Ereignisses praktisch schon gewiss war, sollte dies bei der Urteilsfindung ebenfalls berücksichtigungswürdig sein.

Glücklicherweise ist es auch Sache der Gerichte und nicht der Vermittler oder gar der Schadengutachter, ein Urteil über die Leistungspflicht im Allgemeinen und in einer derart komplexen Fallkonstellation im Besonderen zu fällen.

Leander Nico Palitzsch-Grawert

office@nlgplus.de

zum Leserbrief: „Rechtslage ursprünglich falsch eingeschätzt”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Erwin Daffner - Versicherungsmakler muss Leistungsvoraussetzungen kennen. mehr ...

Peter Schramm - Nicht jeder bisher nicht vorgekommener Fall kann vorhergesehen werden. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Motivation
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe