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Das ist auch auf andere Sparten übertragbar

12.11.2020 – Den Worten der Leserin ist nichts hinzuzufügen. Übertragbar ist das Ganze auch auf die Rente/ Altersvorsorge. Auch hier wurde den Forderungen der Versicherer Rechnung getragen und heraus kam Riester, Rürüp, Eichel und so weiter.

Eine Stärkung der gesetzlichen Rente wie zum Beispiel in Österreich, den Niederlanden und auch Schweden mit dem Staatsfonds würde nicht alle, aber viele Probleme lösen. In der betrieblichen Altersversorgung sind wir inzwischen soweit, dass man fast schon studiert haben muss, um eine rechtssichere Beratung durchzuführen!

Und wenn man dann noch in Betracht zieht, dass wir der einzige Berufsstand sind, der auf Darlehensbasis arbeitet, weil die Versicherer jegliches Risiko abgewälzt haben (Storno), dann darf es nicht verwundern wenn der Nachwuchs ausbleibt. Wenn wir eine unabhängige Beratung durchführen, Beratungsprotokolle erstellen und so weiter, dann haben wir gearbeitet und sind nicht schuld an Kündigungen der Kunden (zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pandemie und so weiter). Dies ist von uns nicht zu verantworten.

Welcher Vorstand muss aufgrund der Niedrigzinsen seine D&O-Versicherung in Anspruch nehmen? Oder hat Reserven aufgebaut, um den Garantiezins zu halten? Und das natürlich aus dem eigenen Gehalt!

Michael Schmid

m-j-schmid@gmx.de

zum Leserbrief: „Handeln aus Unkenntnis oder Provisionsgier”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Altersvorsorge · Berufsunfähigkeit · Rechnungszins · Rente · Riester · Storno
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