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Daraus einen finanziellen Nutzen durch Senkung der Beiträge ziehen?

7.5.2020 – Ich habe notariell und unter Mitwirkung meiner Hausärztin und jährlich erfolgender Unterzeichnung meinerseits per Patientenverfügung jegliche lebenserhaltenen oder lebensverlängernden Maßnahmen untersagt. Wozu noch eine App?

Diese Entscheidung ist sehr persönlich und sollte meiner Meinung nach im familiären Bereich verbleiben. Lächerlich daraus noch finanziellen Nutzen durch Senkung der Versicherungsbeiträge ziehen zu wollen mit der Folge, dass sich auch noch andere im Zweifelsfall durch Abgleich, Nachforschungen und so weiter über mich nach meinem Tode hermachen.

Damit wird der Verdienst der Ärzteschaft an meinem Ableben durch den Verdienst von Bürokraten ersetzt. Beides will ich nicht und diese App auch nicht.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Leserbrief: „Patientenverfügungen in die Berechnung für Prämien einfließen lassen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Dr. Wilhelm Margula - BGH-Urteile zur Patientenverfügung . mehr ...

Peter Schramm - Positive Maßnahme belohnen. mehr ...

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