Chancen und Risiken hat der Kunde selbst in der Hand

5.10.2018 – Der Versicherer (VR) hat genau in die Fonds investiert, die der Versicherungsnehmer (VN) ausgewählt hat. Die Gesellschaft hat dabei also gar keine eigene Anlageentscheidung getroffen. Vielmehr lagen alle Chancen und Risiken der Fondsentwicklung auf der Seite des Kunden, der sie mithin gemäß Grundsätzen des Bundesgerichtshofs (BGH) auch zu verantworten hat.

Hätten sich die Fonds gut entwickelt, so hätte der Kunde auch die Gewinne eingestrichen. Somit muss er laut BGH bei einer Rückabwicklung wegen Widerruf auch einen Verlust der Fonds tragen.

Es gibt außer an einem Index orientierten Aktienfonds auch sehr viele speziellere Fonds mit sehr spekulativem Charakter. Damit haben diese Fonds hohe Gewinnchancen und Verlustrisiken, so dass nicht auszuschließen ist, dass Fonds von 2005 bis 2013 wie hier einen Verlust von 60 Prozent ausweisen.

Dazu kommt das Recht auf Fondswechsel. Versicherungsnehmer können womöglich nach einem eingetretenen hohen Verlust in andere „sichere” Fonds umschichten, die dann kaum eine Wertentwicklung mehr aufweisen, womit der Verlust eingefroren wird. Es ist also der Versicherungsnehmer, der durch seine Fondswahl „schlecht” investiert hat. Der Versicherer hat nur pflichtgemäß genau das umgesetzt, was der Kunde ihm exakt aufgetragen hat.

Vermutlich wusste der Versicherungsnehmer aber auch genau, in welche spekulative Anlage er seine 100.000 Euro Kapital investiert hat und hätte hohe Gewinne gerne mitgenommen. Nun die bei solchen Anlagen möglichen Verluste auf den Versicherer abzuwälzen, hat der BGH mit Recht nicht akzeptiert.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Solche „Mosaiksteine” prägen das schlechte Bild der Branche”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
WERBUNG