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Betriebshaftpflicht ist strenger geregelt

16.2.2021 – Die Betriebshaftpflicht ist (nach § 7 StVG) eigentlich viel strenger geregelt, als sie angewendet wird. Hier heißt es: Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.

Schlimm ist es, dass wieder mal der Haftpflichtversicherer die Haftungsverteilung falsch einschätzte und das Gericht bemüht werden musste.

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Jedes Mal anhalten, um ein klärendes Gespräch zu führen?”.

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Betriebshaftpflicht
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