Belastbare Daten sollten geliefert werden

22.12.2020 – Der Sache der Versicherungsberater tut man sicherlich keinen Gefallen, wenn man Personen, die eine unliebsame Meinung vertreten, pauschal unterstellt, sie hätten erstens keine Ahnung und seien zweitens zu faul oder dumm, einen Gesetzestext zu lesen und/oder zu verstehen. Selbst das Sachargument belegt faktisch gar nichts.

Dass unter denjenigen, die so verunsichert sind, dass sie für eine Überprüfung des Versicherungsschutzes zusätzliches Geld zu zahlen bereit sind, bei vielen tatsächlich etwas nicht passt, kann eigentlich niemanden überraschen. Zudem stellt sich die Frage, wie weit ein Produkt von der Empfehlung des Beraters entfernt sein darf, um noch als bedarfsgerecht zu gelten.

Die Beobachtungen und Behauptungen einer Berufsgruppe, die weniger als 0,2 Prozent des Vermittlermarktes umfasst, haben zunächst wohl eher anekdotische Evidenz. Daten wie Beschwerden beim Ombudsmann oder Ähnliches scheinen jedenfalls eher in eine andere Richtung zu deuten. Glaubt man dennoch an ein systemisches Problem, wäre eine wissenschaftliche Studie, die belastbare Daten liefert sicher sinnvoller als wüste Unterstellungen.

Frank Golfels

kanzlei@golfels.com

zum Leserbrief: „Gewerbeordnung lesen und verstehen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gewerbeordnung · Versicherungsberater · Versicherungsombudsmann
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