13.2.2008 – Seit der BdV die Kooperation mit der Versicherungswirtschaft sucht, sind solche Urteile, die man einmal selbst angestrebt hat, hinderlich. Das wird der Grund für die Nichtveröffentlichung sein.
Der Rechtsanwalt ist von der Gegenseite beziehungsweise dessen Rechtsanwälten auf das Urteil hingewiesen worden, nicht von der eigenen Partei. Der Rechtsanwalt ist weiterhin im Verbraucherschutz tätig.
Da stört die nun angestrebte Kooperation des BdV mit der Versicherungswirtschaft. Also trennt man sich von solchen Verbraucheranwälten und informiert auch nicht mehr über laufende Prozesse.
Zur Erinnerung: Vor dem BGH sind andere Rechtsanwälte tätig!
Rüdiger Falken
zum Leserbrief: „Die Fragestellung, die der BGH entschied ist nicht neu”.
+Stefan Albers - Bewertung des Urteils. mehr ...
Joachim Bluhm - Wie werden die Gerichte das neue Gesetz auslegen. mehr ...
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