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Ausgeliefert ist kein Verbraucher

5.7.2022 – Selbstverständlich kann jeder Versicherungsnehmer seine Ansprüche auf höhere Beteiligung an den Bewertungsreserven auch gerichtlich verfolgen. Dann muss der Versicherer soweit seine Berechnungen offen legen, dass ein vom Gericht beaufragter Sachverständiger diese überprüfen kann.

Solche Klagen gibt es nicht wenige, mit dann gerichtlichen Sachverständigengutachten, gegebenenfalls Ergänzungsgutachten und mündlichen Anhörungen, so dass der Richter eine Entscheidung fällen kann. Dabei wird nicht nur der Sicherungsbedarf überprüft, sondern auch die verursachungsorientierte Verteilung der Bewertungsreserven auf die einzelnen Versicherungsverträge.

Transparenz für Verbraucher hat überall ihre Grenzen. Ob es nun um Waren, Dienstleistungen oder Verträge geht. Der Verbraucher ist, wenn er es genauer wissen will, stets auf Fachleute angewiesen, die es besser beurteilen können, ebenso wie beim Baumangel oder Kfz-Unfallschaden.

Ausgeliefert ist aber kein Verbraucher: Wenn er will, geht er zum Gericht. Gegebenenfalls muss er dazu aber erst mit Hilfe von Sachkundigen (wobei auch manche erfahrene Anwälte genügen) darlegen, weshalb er meint, dass ihm mehr zusteht.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Berechnungssystem bleibt für Verbraucher weiter intransparent”.

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