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Aufwendungen für Sachverständige und Rechtsanwälte mit berücksichtigen

11.12.2017 – Die oben genannte Statistik würde noch schlechter aussehen, wenn darin die Aufwendungen für Sachverständige und Rechtsanwälte mit berücksichtigt würden.

Denn Händler eines vom Dieselkonzern am meisten betroffenen Automobilkonzerns haben intern die Anweisung gegeben, bei KH-Schäden von über 750 Euro im Auftrag des Kunden einen Rechtsanwalt und Sachverständigen einzuschalten. Dies nicht nur bei unklarer Haftungsfrage. So trägt man auch für die Kostenerhöhung mit bei.

Jörg Komes

numakatze@web.de

zum Artikel: „Kfz-Haftpflicht: Schäden werden immer teurer”.

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