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Auch Versicherer haben Sorgfaltspflicht

18.10.2017 – Es gehört meiner Ansicht nach aber auch zur Sorgfaltspflicht eines Versicherers, den Kunden nicht ins Messer laufen zu lassen.

Solche verkürzten Gesundheitsfragen kommen doch in der Regel im Rahmen der betrieblichen Altersversorung (bAV) vor. Somit ist in der Regel auch der Ärger mit dem Arbeitgeber programmiert und somit wieder ein Argument, die BU aus dem Thema bAV wegzulassen.

Warum kann man nicht einfach so fragen, dass es der Kunde auch ohne Spezialist versteht? Es gibt ja Versicherer, die das können. Anderen ist dann vielleicht das Geschäft um jeden Preis näher als der Kunde.

Andreas Joachim

andreas.joachim@vm-frey.de

zum Leserbrief: „MS-Erkrankung hätte trotzdem angegeben werden sollen”.

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Betriebliche Altersversorgung
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