Angemessene Maßnahmen sind gefragt

1.5.2020 – Wir sind doch (hoffentlich) darin einig, dass es das Ziel ist, 80 km/h-Raser in der 30er-Zone aus dem Verkehr zu ziehen. Es ging aber um Frage, ob an einem schulfreien Karfreitag mit dem Hisweisschild Schule geblitzte Autofahrer mit 45 km/h mit Bußgeld belegt werden müssen.

Die nicht diskutable Logik sagt aus: Wenn (Hinweis) Schule, dann 30 km/h Begrenzung – alles andere ist Interpretation, Auslegung oder ordnungspolitische Festlegung. Angesichts dieser Interpretationsmöglichkeit ist selbst der gesetzestreue Autofahrer überfordert.

Angemessene Reaktionsmöglichkeiten: Polizist fragt: Sie wissen, warum Sie geblitzt wurden? Aus dem Dialog – Fragen und informierende Information – über den „vermeintlichen” Verkehrsverstoß entscheidet der Polizist über eine „belehrende mündliche Verwarnung” oder Bußgeld.

Folge: Nach einer Belehrung kommt es überhaupt nicht bis zu einer Klage ans Oberlandesgericht wie hier. Und das OLG könnte mit Hinweisbeschluß (Aufhebung wegen Geringfügigkeit des Vergehens) das Verfahren ans Amtsgericht zurückgeben.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Leserbrief: „Sagt viel über den Charakter des Fahrers aus”.

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