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Also Erhöhung der Provision für das Sachgeschäft

13.4.2018 – Aus meiner Sicht ähnelt der Altersvorsorgemarkt immer mehr dem grauen Kapitalmarkt der 1990er Jahre. Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass eine Regulierungs- und Gesetzesflut ursächlich für die Undurchschaubarkeit der angebotenen Produkte ist. Und dazu kommt, dass hier auch Geringverdiener betroffen sind.

Wo bleibt die Hilfestellung der „Verbraucherschützer“ für die Klientel Verbraucher? Wäre es nicht an der Zeit, allgemeingültige und vorgeschriebene Protokolle mit gesetzlich gesicherten Inhalten zu erarbeiten, die dem Verbraucher die notwendige Sicherheit geben und den Vermittler vom Verdacht befreien, sich durch ein Protokoll lediglich absichern zu wollen? Dann könnte man auch über die notwendige Erhöhung der Abschlussprovisionen reden.

Ist den Verbraucherschützern klar, dass der Vermittler über das Produkt Altersvorsorge die Produkte der Sachversicherungen quersubventioniert? Also Erhöhung der Provision für das Sachgeschäft, wenn eine Senkung der Abschlussprovision für die Altersvorsorge gewünscht ist.

Unsäglich ist ebenfalls die Haftung für Abschlüsse bis zu 60 Monate. Diese Zeit muss der Versicherungsnehmer von sämtlichen familiären, krankheitsbedingten Ausfällen, beruflichen Problemen und so weiter frei sein oder der Vermittler hat in der Abschlussphase umsonst gearbeitet – Kündigung des Vertrages aus genannten Gründen und Rückzahlung der anteiligen Abschlussprovision.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Falscher Druck auf die Provisionen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Provision · Verbraucherschutz
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