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Als bAV-Spezialist fast vom Stuhl gefallen

18.1.2018 – Als bAV-Spezialist eines Maklerversicherers mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung bin ich fast vom Stuhl gefallen, als ich den Artikel gelesen habe. Daraufhin habe ich mir die Internetseite und die bAV-Rechner einmal intensiver angeschaut.

Es wird im Wesentlichen der Kostenvorteil von Nettottarifen in den Vordergrund gestellt. Das ist nicht verwerflich. Aber den Arbeitgeber, der am Ende die Zusage erteilt, in größte Probleme zu bringen, ist schon ein starkes Stück. Das Gleiche würde einen Honorarberater treffen, der das einfach so umsetzt.

Ein Produkt mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz) ohne jedwede Garantien wäre faktisch eine reine Beitragszusage. Diese ist nur im Rahmen des Sozialpartnermodells möglich. Es läge somit keine betriebliche Altersversorgung (bAV) vor und damit entfiele auch die Steuer- und Sozialversicherungs-Freiheit nach den einschlägigen Regelungen im EStG sowie der SvEV.

Auch das Weglassen von Informationen, dass sich unter anderem Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung reduzieren können, halte ich für problematisch. Es wären noch mehrere weitere Punkte aufzuführen, die mir beim Studium der Internetseiten und der Rechner aufgefallen sind. Das würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen.

Ergänzende Informationen zum Download finden sich für die Fairr-bAV überhaupt nicht. Mir fällt in diesem Zusammenhang abschließend eine Aussage von Oliver Bäte aus einem aktuellen Medienbericht ein: „Im Internet werden viele Dinge gemacht. Wenn wir das in der Offline-Welt machen würden, säßen wir alle im Gefängnis.“

Andreas Nordhaus

andreas.nordhaus@lv1871.de

zum Artikel: „Fairr startet Direktversicherung”.

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