0,5 Prozent für jeden Versicherer jederzeit möglich

7.10.2020 – Es sei darauf hingewiesen, dass es sich keineswegs um einen „Garantiezins” der Art handelt, dass dieser von allen Versicherern angeboten werden muss. Es ist ein „Höchstrechnungszins”, das heißt, mehr als die 0,9 Prozent dürfen nicht garantiert werden.

Selbstverständlich sind 0,5 Prozent garantierte Verzinsung für jeden Versicherer jederzeit möglich. Daher ist weder ein „Warten auf den Gesetzgeber”, noch die Einstellung des Geschäfts zwingend.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Leserbrief: „Eine gute Entscheidung”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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Rechnungszins · Zinsen
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