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Leitsatz des Artikels wohl korrekt

27.11.2017 – Der Begriff „Mehrfachversicherung” definiert sich so, dass dasselbe Risiko abgesichert und die zusammengezählte Versicherungssumme den Versicherungswert überschreitet. In dem genannten Beispiel liegt natürlich keine Mehrfachversicherung vor.

Das wäre auch nicht der Fall, wenn ich die Hausratversicherung auf zwei Versicherer aufteile und dabei unterschiedliche Risiken versichert werden. In dem aktuellen Fall war aber genau das nicht der Fall. Und deswegen ist der Leitsatz des Artikels, der eine Schadenersatzleistung beider Versicherer verneint, wohl korrekt.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Es besteht hier nicht die Absicht, doppelt zu kassieren”.

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Hausratversicherung
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