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Leistungsabwicklung über den Prozessvertreter veranlassen

11.6.2019 – DIe Beschwerdequoten hören sich zwar gut an, nur dafür fallen mir zwei Theorien ein: Theorie 1: Viele Kunden wollen sich während eines oder nach einem Rechtsstreit nicht auch noch mit ihrem Rechtschutzversicherer anlegen, weil sie einfach nicht (mehr) den Nerv dafür haben, wenn sie es selbst mit ihm aufnehmen.

Rechtsschutzversicherer sind nämlich dafür bekannt, dass sie den Zeitpunkt des Konfliktfalles auf die Zeit vor Vertragsschluss legen und daher ihre Leistung ablehnen, nach dem Motto: Der Kunde erschleicht sich seinen Versicherungsschutz. Mit anderen Worten: Ein brennendes Haus ist nicht mehr versicherbar. Beweise der Kunde mal das Gegenteil?

Theorie 2: Mag sein, dass auch dies die Erklärung für die niedrigen Beschwerdequoten ist: Die Leistungsabwicklung mit dem Rechtsschutzversicherer über seinen Prozessvertreter zu veranlassen. Und wenn der Anwalt entsprechend windig ist, wird auch ohne Widerspruch gezahlt und dann erübrigt sich auch jedwede Beschwerde.

Dann wäre es ja schön und wir könnten allen Kunden guten Gewissens eine Rechtsschutz-Versicherung empfehlen. Ich kann jedem nur empfehlen, die Leistungsabwicklung mit dem Rechtsschutzversicherer über seinen Prozessvertreter zu veranlassen. Nur so kann es auch funktionieren, weil auf Augenhöhe!

Im übrigen wäre auch eine Statistik schön gewesen, die Aufschluss darüber gibt, in welchen Bereichen (zum Beispiel Mietrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht) sich die Beschwerden in welcher Höhe bewegen.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Die Rechtsschutzversicherer mit den höchsten Beschwerdequoten”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Berufsunfähigkeit · Beschwerde · Rechtsschutz
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