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Lebensversicherung und Arbeitslosenhilfe

27.6.2003 – Nach dieser neuen Verordnung bedeutet das, dass die Betroffenen Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung kündigen müssen, mindestens aber beitragsfrei stellen, damit diese Werte nicht überschritten  werden.

Also alles kündigen, damit im Alter kein Geld mehr da ist und Sozialhilfe gezahlt wird. Wer beschließt nur immer wieder solchen Unsinn. Dreizehntausend Euro werden also festgelegt; müssen als Altersvorsorge für zehn bis zwanzig Jahre Leben reichen!!

Das ist etwa das Gehalt/ Diäten von denen, die das beschließen von einem Monat. Also kann ich nur raten zu keiner Lebensversicherung, Rentenversicherung, Fondssparplänen u.ähnliches, alles verjubeln und nichts sparen für das Alter.

Das wäre die Konsequenz aus diesen Beschlüssen. Sicher muß der Staat sparen, aber jährlich werden Millionen, ja Milliarden in den Sand gesetzt oder unsinnige Projekte gefördert. Schade, das es so weit in Deutschland gekommen ist.

Klaus Hermann

cuphermann@gmx.de

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