Langjähriger dorniger Weg durch die Instanzen

1.12.2017 – Ja, das deutsche Recht und die deutschen Gerichte! Verdacht schöpft man schon bei den Worten: „die seinerzeit zwölfjährige Klägerin”. Das lässt den langjährigen dornigen Weg der Anspruchsteller durch die Instanzen erahnen.

Was hinzukommt: Zu einem Aktenzeichen aus 2016 fällt der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil am 23. November 2017. Das heißt, man hat beim BGH für ein vergleichsweise einfaches Urteil fast ein Jahr benötigt. Ergebnis: der Fall wird erst mal wieder an die Vorinstanz zurückverwiesen. Im kommenden Jahr kann es dort wieder von vorn los gehen und der beklagte Haftpflichtversicherer des Schwimmbadbetreibers kann sich neue Winkelzüge ausdenken.

Wen wundert es noch angesichts solcher Fälle, dass die Deutschen das Vertrauen in die Justiz und den Staat schon längst verloren haben?

Willi Kaiser

w.kaiser@amex-zeller.de

zum Artikel: „Schwerbehinderung nach Schwimmbadunfall”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Berechtigt größtes Vertrauen in die deutsche Justiz. mehr ...

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30.11.2017 – Ulrich Schilling zum Artikel „Schwerbehinderung nach Schwimmbadunfall” mehr ...