Kunden kaufen nicht eine garantierte Versicherungsleistung

8.8.2018 – Was man noch zum Vorschlag des Bundes der Versicherten sagen könnte: 1. Der Vergleich des BdV über Garantieleistungshöhe würde, bei Zugrundelegung einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Bruttobeitragsgarantie, zu einem rechnerischen Anstieg von null Prozent führen, da die Garantie 1998 nicht höher war, als jetzt.

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2. Kunden kaufen in der Regel nicht eine garantierte Versicherungsleistung (und zahlen den dafür benötigten Beitrag), sondern investieren einen Betrag in Höhe von x Euro in ihre Altersversorgung. Ein wesentlich fairerer Vergleichsansatz für die Provisionshöhe wäre somit die Steigerung der durchschnittlich in die Altersversorgung gezahlten Beitragssumme pro Altervorsorge-Vertrag unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kosteninflation in der Versicherungs-Vermittlung.

3. Im Bereich der Lebensversicherung-Biometrievorsorge (zum Beispiel Berufunfähigkeits-, Grundfähigkeits-Versicherung, Dread Disease, Risikolebens-Versicherung et cetera) ist die Diskussion über eine weitere Begrenzung von Vertriebskosten meines Erachtens weitgehend überflüssig, da der Kunde hier nach Produktqualität und dafür aufgerufenem Preis entscheidet.

Sollte die vom BdV vorgeschlagene pauschale LV-Provisionsbegrenzung tatsächlich eingeführt werden, werden gerade qualifizierte Vermittler darüber nachdenken, ob ihr Beratungsangebot noch auskömmlich ist und in der Breite noch angeboten werden kann. Ein Schelm, der Schlechtes beim Vorschlag des BdV denkt und unterstellt, dass dieser den Durchschnittskunden dann den bekanntermaßen „hochqualifizierten“ Beratungsangeboten der Verbraucherzentralen und Onlineanbieter zuführen soll.

Martin Seichter

martin.seichter@t-online.de

zum Artikel: „BdV: Provisionen haben sich seit 1998 fast vervierfacht”.

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