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Krankenkasse sitzt in der Zwickmühle

10.8.2018 – Bei dem hier beschriebenen Fall sitzt der zuständige gesetzliche Krankenversicherer erkennbar in der Zwickmühle. Nun kann es passieren, dass er für die psychotherapeutische Behandlung ein Vielfaches an Kosten, die für die Entfernung des Tattoos auzuwenden wären, aufzubringen hat. Auch wenn das alles genau so ablaufen muss, fehlen einem trotzdem die Worte.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Artikel: „Wenn das Tattoo depressiv macht”.

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Gesetzliche Krankenversicherung
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