11.5.2005 – Dieses Urteil ist einfach unglaublich. Nun, ich bin keine Juristin, aber: Wieso haften Eltern nicht von vornherein gesamtschuldnerisch, zumal wenn sie verheiratet sind? Und wenn der Mann nicht versichert war (ich vermute wegen Nichtzahlung), wusste er es und hat es bewusst verschwiegen!
Gibt es nicht neuerdings einen Rechtsanspruch der versicherten Personen auf Mitteilung über weggefallenen Versicherungsschutz? Noch ein Verbesserungsvorschlag: im Zeitalter der Datentechnik müsste eine Kostenübernahmebestätigung der Krankenkasse möglich sein. Kein Kfz-Werkstattbesitzer repariert ein Auto, wenn er nicht weiß, ob die Versicherung das auch bezahlt. Aber eine Mutter, die kein eigenes Geld verdient, soll einen Krankenhausaufenthalt bezahlen.
Fazit: Mitteilungen über existenziellen Versicherungsschutz dürfen nicht so lapidar behandelt werden. Das ist ureigene Aufgabe der Krankenkassen, die müsste bestraft werden!
Iris Wiesner
zum Artikel „Klinik-Behandlung ohne Krankenversicherung?”.
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