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Kosten können nicht der Grund für die Untätigkeit sein

16.3.2018 – Das Tema der Doppelverbeitragung ist im Koalitionsvertrag sehr wohl angesprochen worden, es stand sogar drin, bis es über Nacht wieder entfernt worden ist, warum auch immer.

Keinesfalls jedoch auch Kostengründen, wie im Artikel steht. Inzwischen wissen wir, dass in den Ministerien über 200 neue Beamte eingestellt werden (über 90 allein im Heimatministerium), wovon bis heute noch keiner weiß, was er dort tun soll!

Wenn die neue GroKo (= NotKo) das Thema Direktversicherungen und Betriebsrenten wieder nicht löst, dann lösen wir das Thema GroKo, dann wird sie bei der nächsten Wahl unter 50 Prozent und nicht mehr „groko-fähig” sein!

Erwin Tischler

the-tischlers@t-online.de

zum Artikel: „Neue Koalitionäre: Doppelverbeitragung bleibt Thema”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Doppelverbeitragung · Koalitionsvertrag
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