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Konzepte der Versicherungsberater werden individuell erstellt

24.11.2021 – An der rechtsberatenden Tätigkeit der Versicherungsberater hat sich 2008 gerade nichts geändert. Es war der Wille des Gesetzgebers, Rechtsberatung nach der Novellierung des Rechtsberatungs-Gesetzes aus dem neuen RDG auszugliedern, wenn dies sachdienlich ist. Diesen Prozess habe ich von 2005 bis 2007 aktiv mit begleitet.

Natürlich darf und muss der Versicherungsvermittler bei der Vermittlung von Verträgen nebenbei auch rechtlich beraten, denn schließlich geht es um Vertragsinhalte. Das ist Rechtsberatung. Aber der Versicherungsvermittler darf dies eben nicht als Hauptleistung erbringen, das bleibt Rechtsanwälten und Versicherungsberatern vorbehalten. Und in sehr eingeschränktem Rahmen Versicherungsmaklern bei Nichtverbrauchern.

Selbstverständlich entwickeln Versicherungsberater Versicherungskonzepte bereits seit Mitte der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts. Und auch neue Klauseln, die sich zwischenzeitlich in vielen Maklerkonzepten wiederfinden. Im Gegensatz zu vielen (nicht allen) Maklerkonzepten werden diese Konzepte der Versicherungsberater individuell und nicht als Massenware erstellt. Und natürlich mit den Versicherern ausgehandelt.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Keine von Versicherungsberatern entwickelte Versicherungskonzepte”.

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Versicherungsberater · Versicherungsvermittler
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