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Konsequenzen einer Nicht-Nutzung sind meist unannehmbar

20.10.2020 – Wer indes in der gegebenenfalls falschen Annahme, er würde das Gebäude nicht nutzen, alle wasserführenden Anlagen entleert, um seiner Obliegenheit aus der Gebäudeversicherung zu genügen, kann es dann auch nicht mehr heizen, denn auch das Heizungsrohrsystem ist dann leer. In dem ausgekühlten Gebäude werden dann Feuchteschäden entstehen, die Tapeten von den Wänden fallen und das Funier von den Möbeln und Türen platzen, sobald der Frost einsetzt. In älteren Gebäuden können Schäden am Mauerwerk entstehen.

Für diese Schäden zahlt dann von vornherein keine Versicherung. Daher sollte man sich wegen dieser Konsequenzen genau überlegen, ob wirklich keine Nutzung mehr vorliegt. Ist ein Ferienhaus wirklich zeitweise ungenutzt oder vielmehr stets genutzt, um dort bei Bedarf Ferien machen zu können? Und muss man wirklich in seinem Haus während einer einjährigen Weltreise alle wasserführenden Leitungen entleeren und es unbeheizt stehen lassen?

Das Oberlandesgericht Schleswig hat beispielsweise entschieden, dass ein Gebäude nach dem Umzug der Bewohnerin in ein Pflegeheim unter Zurücklassung der Einrichtung nicht ungenutzt ist, zumal es dazu genutzt wurde, um es Kaufinteressenten vorzuführen.

Also, wo es irgend geht, sollte man stets irgend eine Nutzung des Gebäudes haben, denn die Konsequenzen einer Nicht-Nutzung sind meist selbst dann unannehmbar, wenn man sich an die damit verbundenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag hält. Dann muss man nur die Heizung mindestens wöchentlich kontrollieren.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Das Risiko ist nicht zu unterschätzen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Gebäudeversicherung · Heizung · Private Krankenversicherung
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