Kollateralschaden für die Branche

26.11.2021 – Wieder so ein Urteil, bei dem der Richter (aber auch die Klägerseite) nicht weiß, was für einen Kollateralschaden er in der Branche anrichtet. Unsereins hat sein Büro im Schwarzwald – wahrscheinlich sind keine 25 Prozent der von uns betreuten Gebäudeversicherungen auf einem Grundstück ohne Gefälle.

Dass Wasser an den niedrigsten Punkt fließt, ist wenig überraschend, und es ist nur in wenigen Regionen Deutschlands üblich, sein Gebäude auf eine Warft (und ohne Keller) zu bauen. Wie Tal-Lagen im Klimawandel zu Überschwemmungen neigen, weiß man bei uns schon aus den 1950ern und nicht erst seit dem Sommer aus dem Ahrtal.

Folglich wird auch dieses Urteil nur zu neuen Diskussionen in der Schadenregulierung und zur Aushöhlung des Versicherungsschutzes führen. (Wir haben Versicherer erlebt, die Schadenablehnungen mit Urteilen zu begründen versuchen, in denen nur das Stichwort des Sachverhalts enthalten war. Warum sich auch mit dem konkreten Sachverhalt beschäftigen: Hauptsache nicht zahlen müssen – egal mit welcher Begründung.)

Vielen Dank dafür, war genau was das, was nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Badfugen notwendig war.

Daniel Wolf

daniel_wolf@wolf-finanzplan.de

zum Artikel: „Kein Überschwemmungsschaden? Wenn starker Regen den Keller flutet”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Durch gartenbauliche Gestaltung ist es ohne Weiteres möglich, dies auszuschließen . mehr ...

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Bundesgerichtshof · Schadenregulierung
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