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Kleinkarierte Sichtweise von „Geldeintreibern”

27.6.2022 – Die Begründung überzeugt nicht. Denn Bäcker beispielsweise könnten auch bei privatem Backen von ihrer Berufskleidung Gebrauch machen.

Es zeigt allerdings die kleinkarierte Sichtweise von „Geldeintreibern”, denn natürlich kann ein Anzug auch anderweitig getragen werden. Weshalb nicht mit – großzügigen – Pauschalbeträgen solche dämlichen Streitigkeiten (die wiederum viel Geld kosten) vermieden werden, bleibt das Geheimnis eines „Raffke-Staates”.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Wann Trauerredner schwarze Anzüge (nicht) von der Steuer absetzen dürfen”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Bekleidung für den privaten Alltagsgebrauch weitgehend unbrauchbar machen. mehr ...

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