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Klausel mit Beraterkosten in die Bedingungen aufnehmen

13.3.2023 – Nur einige der über 130.000 Vermittler dürften in der Lage sein, qualifiziert eine Schadensregulierung zu begleiten. Die Versicherungsvertreter können nicht helfen, weil sie im Lager der Versicherer stehen, warum sollen diese zusätzlich vergütet werden? Und selbst bei den Versicherungsmaklern sind es nur die Großen, die über ausreichend Know-how verfügen könnten.

Mit der Gießkanne zig Millionen von Euro über die Vermittler auszugießen, wäre nicht verursachungsgerecht. Aber eine Klausel mit Beraterkosten in die Bedingungen zu nehmen, damit sich die geschädigten Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt, bestenfalls Fachanwalt für Versicherungsrecht oder Versicherungsberater leisten können, wäre verursachungsgerecht. Finanziert werden diese Beraterkosten über die ersparten Provisionen und Courtagen.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Bei Elementarschadenfall bis 20 Stunden Arbeit für Vermittler”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Versicherungsberater · Versicherungsvertreter
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