WERBUNG

Klarer Fall von Privathaftpflicht

20.1.2020 – War der aufgeführte Wasserschaden (AG Hamburg) vielleicht durch einen Rohrbruch ausgelöst worden? Dann war dort natürlich der Vermieter zuständig; es waren seine Rohre (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht).

Bei dem hier entschiedenen Fall war aber der andere Mieter der Auslöser. Klarer Fall von Privathaftpflicht! Aber vielleicht hatte der verursachende Mieter weder Hafpflichtversicherung noch Geld. Dann war das Gerichtsverfahren ein verzweifelter Versuch, doch irgendwoher Geld zu bekommen.

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Leserbrief: „Es kann sich um ein Fehlurteil handeln”.

WERBUNG

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Nicht einfach durch abweichende Schadenverursacher erklärbar. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Haftpflichtversicherung · Privathaftpflicht
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe