5.4.2019 – Dass die Richter oftmals „mehr” wissen, beruht auf deren Jurastudium und ihrer Fähigkeit, Sachverhalte objektiv zu beurteilen. Denn selbstverständlich ist es für das Urteil völlig irrelevant, ob der Bestohlene „nur“ seine Geldbörse zurück haben wollte oder aber eine Bestrafung des Diebes durch die Strafverfolgungs-Behörden verlangt hätte.
Soweit der juristische Tatbestand – und der Sachverstand der Richter! Dass die Berufsgenossenschaft (BG) oftmals jegliche Haftung ablehnt, liegt daran, dass sie eben nur Unfälle deckt, die im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten passieren (und nicht zum Beispiel im Rahmen von privaten Barbesuchen). Nur – solche objektiven Erwägungen werden selten von den Betroffenen gemacht.
Nötig ist juristischer Sachverstand und die Fähigkeit zu abstrahieren. Das wurde von der BG auch berücksichtigt. Wie das Leben so spielt: Klagen und andere zur Kasse bitten – sofern dort das nötige Kleingeld vorhanden ist.
Oliver Dütsch
zum Leserbrief: „Von der Weisheit der Richter”.
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