KFZ-Bedingungen wurden verbessert

26.5.2004 – Ein ganz so großes Geheimnis haben wir aus dem Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit nun doch nicht gemacht. Im Übrigen gilt die Neuerung natürlich nicht nur für die HUK24, sondern auch für die HUK-Coburg und die HUK-Coburg-Allgemeine.

Natürlich wird diese Bedingungsänderung zu einem Mehraufwand führen, andererseits sollte man sie auch nicht überbewerten. Schon bisher haben wir die wenigen Fälle, in denen der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Raum stand (bei 500.000 Kaskoschäden pro Jahr jeweils nur wenige Hundert), regelmäßig wohlwollend zugunsten unserer Kunden entschieden.

Jetzt schaffen wir hier noch zusätzliche Klarheit. Aber das Herbeiführen solcher Fälle liegt sicher nicht in der Absicht unserer Kunden. Insofern fragen wir uns wirklich, ob es "Geheimniskrämerei" ist, wenn wir mit einer solchen Änderung nicht aggressiv werben.

Bezogen auf die tägliche Praxis besteht jedenfalls wahrlich zwischen dem Tarif vom 1. April 2004 und dem Vorgängertarif kein nennenswerter Unterschied.

Es heißt, dass den Bestandskunden eine Umstellung auf die besseren Bedingungen nicht angeboten worden sei. Weiß Gott, nein, und bei sieben Millionen Kunden, die zudem in höchst unterschiedlichen Bestandstarifen eingestuft sind, ist dies auch kaum vorstellbar.

Die Kostenbelastung wäre erheblich und stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen für unsere Kunden (zumal viele von ihnen womöglich mit ihrem alten Tarif besser bedient sind - wenn etwa neue Tarifmerkmale zu einem höheren Beitrag führen).

Wir sind stolz darauf, Mitte der neunziger Jahre bei der Einführung des Typentarifs in der Kfz-Haftpflichtversicherung als einziger großer Autoversicherer damals rund fünf Millionen Kunden in einer großen Umstellungsaktion auf die eventuellen Vorteile eines Wechsels vom PS- zum Typentarif hingewiesen zu haben - denn damals konnte ein solcher Wechsel zu erheblichen Beitragsersparnissen führen.

Aber eine solche Aktion ist nun wirklich nicht beliebig wiederholbar.

Alois Schnitzer, Pressesprecher der HUK-Coburg Versicherung

Alois.Schnitzer@huk-coburg.de

zum Artikel: „HUK24 leistet auch bei grober Fahrlässigkeit"

 

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Bestandskunden · Haftpflichtversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe