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Keineswegs unverdächtig bezüglich eigener Courtageansprüche

22.2.2019 – Die Kritik des Bundes der Versicherten (BdV) ist angebracht. Die Meinung des Leserbriefschreibers Andreas Reissaus teile ich jedoch nicht, denn der Bund der Versicherten weist auf vielen Seiten seiner Webseite ausdrücklich auf die Abschlussmöglichkeiten „nach günstigen BdV-Gruppentarifen” für BdV-Mitglieder hin.

Gruppentarif bedeutet nicht zwangsläufig bester Tarif, auch nicht zwangsläufig günstigster Tarif und auch nicht zwangsläufig provisonsfreier Tarif. Er ist deshalb aus meiner Sicht keineswegs „in jeder Hinsicht unverdächtig” bezüglich eigener Courtageansprüche

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Bund der Versicherten nimmt Cosmos Leben ins Visier”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Rüdiger Falken - Bund der Versicherten kann nach Belieben agieren. mehr ...

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