Keinerlei Abgrenzungsproblem bei der Ermittlung der Abschlusskosten

4.10.2021 – Dies sind indes alles tatsächliche Abschlusskosten, ebenso wie die Kosten der Antragsprüfung, der Produktentwicklung, der Provisionsabrechnung, auf dies alles anteilig zugeschlüsselte IT-Kosten und sonstige Overheadkosten inklusive Personal- und Rechtsabteilung, Buchhaltung, Revision, Unternehmensplanung und Controlling und anderes.

Dies geht weit über gezahlte Provisionen hinaus. Werden also statt Provisionen zum Teil Bürokostenzuschüsse gezahlt oder Werbemaßnahmen finanziert, ändert das an der Höhe der tatsächlichen Abschlusskosten im Grundsatz erst einmal gar nichts. Da dies alles Abschlusskosten sind, gibt es dadurch alleine keinerlei Abgrenzungsproblem bei der Ermittlung der Abschlusskosten.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Versteckte Zuwendungen”.

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Personal · Private Krankenversicherung
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