23.11.2021 – „Dem Leserbriefschreiber sei in Erinnerung gerufen, dass der Versicherungsberater den rechtsberatenden Berufen angehört. Er ist zwar nur in einem Rechtsgebiet sachkundig, dem Versicherungsrecht.” Und Rüdiger Falken ist entgangen, dass dies bereits 2008 geändert wurde.
In § 10 RDG „Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde” ist der Versicherungsberater nicht aufgeführt. Dagegen darf der Versicherungsmakler ebenso im Rahmen von § 5 RDG „Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit” erbringen.
Beim Sachkundenachweis für eine Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater kann ich keinen Unterschied erkennen. Warum soll also ein Versicherungsberater per se qualitativ besser beraten als ein Versicherungsmakler?
Allerdings kenne ich keine von Versicherungsberatern entwickelte Versicherungskonzepte. Die Mühe, mit Versicherern besondere Leistungen für seine Kunden zu vereinbaren, machen sich ja wohl nur die Versicherungsmakler und -maklerinnen.
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Viele Versicherungsberater sind am Limit”.
Rüdiger Falken - Konzepte der Versicherungsberater werden individuell erstellt. mehr ...
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