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Keine gute Entscheidung des Bundesgerichtshofes

17.5.2004 – Ich finde dies nicht besonders gut, denn meiner Meinung nach haben erstens Feuerwerkskörper nichts in der Schule zu suchen ( Haftung der Eltern ) Weiterhin finde ich, dass der Schüler sogar grob fahrlässig bzw. extrem vorsätzlich gehandelt hat.

Denn jeder Mensch weiß, dass in diesem Fall etwas geschehen kann, oder ist dieser  Schüler etwa soweit unterbemittelt, das er dies nicht wissen kann?

Christin Allgaier

c.allgaier@wuerzburger.com

zum Artikel: „Schüler haften nur bei Vorsatz“.

 

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