17.5.2004 – Ich finde dies nicht besonders gut, denn meiner Meinung nach haben erstens Feuerwerkskörper nichts in der Schule zu suchen ( Haftung der Eltern ) Weiterhin finde ich, dass der Schüler sogar grob fahrlässig bzw. extrem vorsätzlich gehandelt hat.
Denn jeder Mensch weiß, dass in diesem Fall etwas geschehen kann, oder ist dieser Schüler etwa soweit unterbemittelt, das er dies nicht wissen kann?
Christin Allgaier
zum Artikel: „Schüler haften nur bei Vorsatz“.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.