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Keine Fehlanreize bei den Versicherungsmaklern oder Pools

18.5.2022 – Der Leserbrief-Meinung von Axel Götz muss man voll und ganz zustimmen. Der gesamte Redebeitrag von Michael H. Heinz ist mir nicht bekannt, möglicherweise ist ein erweiterter Zusammenhang gegeben.

Aber so, wie der Auszug im VersicherungsJournal veröffentlicht ist, muss der Aussage widersprochen werden. Das Problem der sogenannten Fehlanreize liegt mit Sicherheit nicht bei den Versicherungsmaklern oder Pools.

Nehmen Sie als Beispiel die Vermittlung einer Riester-Rente für einen Kunden Mitte 30, verheiratet, ein Kind, Bruttojahreseinkommen 32.000 Euro: Die Provision beträgt für einen Versicherungsmakler auf zehn Jahre verteilt monatlich rund sieben Euro. Fehlanreize? Angemessen? Beantworten Sie selbst die Fragen.

Ob nun tatsächlich im Ausschließlichkeitsvertrieb „Rennlisten” das Problem sind, darf auch bezweifelt werden. Eher ist wohl die wenig verständliche Kostenbelastung der Verträge entscheidend, bei der die Anteile der direkten Vermittlerprovision nicht den Ausschlag geben.

Denn die Provisionshöhe ist in den letzten Jahren eher gesunken, die Haftungsdauer verlängert worden. Nur die Gewinne der Versicherer scheinen nicht rückläufig zu sein.

Thomas Gottschling

tgprivatmail@aol.com

zum Leserbrief: „Ein seriöser Versicherungsmakler arbeitet so nicht”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausschließlichkeitsvertrieb · Außendienst · Provision · Rente · Riester · Versicherungsmakler
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