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Keine Einbruchspuren und der Kunde hat die Beweislast

14.10.2005 – Nachdem ich vor kurzen einen Bericht über die neuen Möglichkeiten des Öffnens von jeglichen Schlössern ohne Anwendung von Gewalt gelesen habe, stelle ich mir die Frage als Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler, wie ein Kunde in einem solchen Fall beweisen soll, dass seine Tür nicht normal geöffnet, sondern aufgebrochen wurde.

Bei solchen beschriebenen Spezialwerkzeugen, die sich jedermann, der einen entsprechenden Gewerbeschein besitzt, für ein paar hundert Euro besorgen kann, sind keine oder nur minimale Spuren zu sehen.

Der Einbrecher kann sich die Tür aufschließen, die Wohnung in Ruhe ausrauben, dann wieder verlassen und sogar zusperren.

Das mal zur Beweislast der Versicherungsnehmer.

Manfred Erk

manfred.erk@m-erk-gmbh.de

zum Artikel: „Äußeres Bild ist bei Einbruch entscheidend ”.

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