WERBUNG

Keine Differenzierung zwischen Vertrags- und Schadenangelegenheiten

8.6.2018 – Diesen Rückschluss darf man ganz sicher nicht ziehen. Das führt der Artikel auch deutlich mit „Denn eine Aussage darüber, ob die bearbeiteten Beschwerden begründet gewesen sind oder nicht, treffe die Statistik nicht” aus.

Weiterhin ist aus dem Artikel keine Differenzierung zwischen Beschwerden zu Vertrags- und Schadenangelegenheiten ableitbar. Man sollte mit nicht belegten Rückschlüssen schon etwas vorsichtiger umgehen.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Jede Beschwerde ist eine zu viel”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe