11.12.2017 – Es müsste eigentlich bekannt sein, dass es kein allgemein geltendes versicherungs-rechtliches Bereicherungsverbot gibt (zum Beispiel Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16. September 2010, 7 U 105/10).
Ansonsten wäre auch eine Neuwertversicherung nicht möglich. Der Versicherungsnehmer hat deswegen Anspruch auf die höhere Leistung, weil er dafür auch Versicherungsprämie bezahlt hat.
Für mich ist es durchaus nachvollziehbar, dass ein Selbstständiger sein Nettoeinkommen nicht so einfach angeben kann. Selbst für einen Angestellten ist nicht erkennbar, ob das monatlich oder das jährliche Nettoeinkommen gemeint war.
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Diese Rechtsprechung kippt das Bereicherungsverbot”.
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