26.6.2018 – Derjenige Verantwortliche, der die Kostenfrage bei einer nicht geringfügigen Krankenhaus-Behandlung bei Selbsteinweisung bis hin zum Bundessozialgericht durchfechten „muss”, ist meiner Meinung nach nicht geeignet, eine entsprechende Führungsposition in der klagenden Krankenkasse zu bekleiden.
Er hat zu verantworten, dass sinnlose Prozesskosten zulasten seiner Kassenmitglieder „verschleudert” werden. Zur Verantwortung gehört auch, „maßvoll” mit den Beiträgen der Versicherten zu wirtschaften.
Rolf Kischkat
rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de
zum Artikel: „Von den rechtlichen Folgen einer Selbsteinweisung”.
Rainer Weckbacher - Urteil im Interesse der Krankenkasse. mehr ...
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