Kaskoversicherung wäre eintrittspflichtig gewesen

16.8.2022 – Eigentlich wäre doch auch die Kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk eintrittspflichtig gewesen. Diese hätte den Entwendungsschaden regulieren können und dann nach § 78 VVG den Fahrzeugversicherer an ihren Aufwendungen beteiligen können. Warum also der Rechtsstreit?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Kasko: 88.000-Euro-Rückforderung nach Werkstatt-Einbruch”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Diebstahl · Versicherungsvertragsgesetz
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