Rausschmiss wegen Whatsapp-Nachricht

23.7.2019 (€) – Wer beim privaten Chatten mit Kollegen unhaltbare Gerüchte über Mitarbeiter seines Arbeitgebers verbreitet, muss je nach den Umständen des Einzelfalls mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das belegt ein aktuelles Urteil. (Bild: Pixabay CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Mitarbeiter · Personalabbau
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