Kapitalabfindung würde Altersvorsorge unterlaufen

27.12.2021 – Der Sinn von geförderter Altersvorsorge, die Hilfe zur Selbsthilfe, würde mit einer kompletten Kapitalabfindung unterlaufen werden.

Der Gesetzgeber hat diese Kapitalzahlungen wohlweislich nicht vorgesehen. Kapitalabfindungen würden kurzfristig ausgegeben werden und stünden nicht mehr für den Lebensunterhalt zur Verfügung.

Es würde wieder die Gefahr bestehen, dass die (ehemals) Versicherten wieder dem Staat zur Last fallen.

Uwe Rabbe

uwe.rabbe@online.de

zum Artikel: „Verrentungszwang bei Riester abschaffen – 33 Prozent mehr Rente”.

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Altersvorsorge · Rente · Riester
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