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Jeder Riester-Rentenvertrag muss jährlich nachverkauft werden

15.4.2020 – Eigentlich erschütternd, oder? „Zuwächse verzeichneten nur die Fondsgesellschaften und die Wohn-Riester-Anbieter”.

Liebe Journaille: Alle Riester-Varianten sind „Wohn-Riester”-fähig. Und ja, aufgrund der jahrelangen Negativhetze in den Medien muss jeder Riester-Rentenvertrag (alles andere ist Nonsens und überflüssig) jährlich nachverkauft werden.

Aufwendig, aber lohnend für diejenigen, die aus ihrem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag einmal eine lebenslange Rente beziehen werden!

Nils Fischer

nilsfischer7@web.de

zum Artikel: „Schwund der Riester-Bestände nimmt an Fahrt auf”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Rente · Riester
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