Je nach Einkommen und Wiederholungen Zuschläge zahlen

29.11.2019 – In der Tat, ein (hoffentlich) richtungsweisendes Urteil, denn für viele „Gutverdienende” sind die Geldstrafen doch eher „Bimbes” (Kleingeld).

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Es sollten Grundbeträge gelten, auf die dann, je nach Einkommen und Wiederholungen, drastische Zuschläge drauf gerechnet werden. Das hätte erzieherische Wirkung.

Nils Fischer

nilsfischer7@web.de

zum Artikel: „Höhere Strafen für Reiche?”.

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