7.2.2020 – Weshalb das „Halten” eines Mobiltelefons nicht mit dem „Nutzen” gleichgesetzt werden kann, ist wenig glaubhaft.
Die Richter sind oft geneigt, von der „Lebenserfahrung” aus auf das Verhalten zu schließen. Dass jemand ein Mobiltelefon in der Hand hält, ohne es benutzen zu wollen, erscheint jedenfalls nicht einsichtig.
Richtig ist, dass ein Nachweis erfolgen sollte – aber ist das Halten etwa kein „Nachweis”? Wenn ein „Nachweis” schwierig/schwer zu führen ist, reicht das kaum aus, um eine Nutzungsmöglichkeit auszuschließen (was auf jeden Fall „lebensfremd” wäre).
Geradestehen für ein – falsches – Verhalten, ist heute leider nicht mehr üblich.
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Wenn ein Autofahrer zu seinem Handy greift”.
Frank Schmidt - Zum Glück muss eine Tat auch bewiesen werden. mehr ...
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