29.6.2018 – Das Bundeskabinett hat der Versicherungvermittler-Verordnung zugestimmt. In Sachen Weiterbildung kein Meisterwerk.
So gilt nun, dass in jedem Jahr 15 Stunden Weiterbildung absolviert werden müssen, unabhängig davon, wann mit der Vermittlung begonnen wurde. Wer im Dezember anfängt, hat 15 Stunden zu erbringen. Auch dann, wenn die Basisausbildung in diesem Jahr absolviert wurde. Hier wird deutlich mehr gefordert als in der IDD.
Werden Angestellte in der Vermittlung beschäftigt, stoßen diese Regelungen an elementare arbeitsrechtliche Grenzen. So wurden, trotz entsprechender Hinweise, keine Härtefallregelungen eingeführt. Die jetzt veröffentlichte Regelung ist mit Angestellten nicht vollständig umsetzbar.
Rainer Stieber
zum Artikel: „Für 2018 gilt vermutlich die volle Weiterbildungspflicht”.
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