In einem Ombudsverfahren werden nur selten klare Entscheidungen gefällt

3.7.2025 – Leider werden in einem Ombudsverfahren nur selten klare Entscheidungen gefällt. Vielmehr wird dem Versicherer angeboten, die Forderung doch noch zu regulieren; nach Möglichkeit ohne Anerkennung einer Rechtpflicht.

Ich musste deswegen zu einem gleichen Sachverhalt zweimal Beschwerde einreichen. Denn der Versicherer vertrat zunächst die Auffassung, „bei den übermittelten Unterlagen handelt es sich keineswegs um eine verpflichtende Entscheidung der Ombudsfrau. Der betroffene Versicherer wird lediglich aufgefordert, sich zu überlegen, ob er Schläuche wie Rohre behandeln will. Wir wollen das nicht.”

Später teilte der Versicherer mit: „auf Anregung der Ombudsfrau haben wir uns entschieden, die Kosten für den Austausch des Panzerschlauches zu übernehmen”. Das nächste Mal wird wohl wieder ein Ombudsverfahren notwendig sein.

Überrascht hat mich auch folgende Aussage in einem anderen Verfahren: „Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Frage, ob und in welchem Umfang Leckortungskosten ersatzpflichtig sind, noch nicht abschließend geklärt ist. Ich kann die Beschwerdegegnerin jedoch nur dann zu einer Leistung verpflichten, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Die Rechtsauffassung der Beschwerdegegnerin ist aber auf jeden Fall vertretbar. Insofern kann ich der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.”

Ist eine Sache bereits entschieden, dann braucht es hoffentlich kein Ombudsverfahren. Jetzt muss ich den Klageweg beschreiten. Leckortungen sind auch eine ganz neue Technik.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Ombudsfrau gibt massive Zunahme der Beschwerdezahlen bekannt”.

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Beschwerde · Technik
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