12.8.2003 – Als Mitarbeiter des Gerling Konzerns berate ich viele Unternehmer bei der Frage, ob sie für ihre Beiträge wirklich auch Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten (zum Beispiel im Bereich der Arbeitslosenversicherung).
Daher bin ich mir nicht sicher, ob die Warnung der Bundesversicherungsanstalt (BfA) nicht die betroffenen Personen (zum Beispiel Gesellschafter, Geschäftsführer oder mitarbeitende Familienangehörige von GmbHs) abschrecken soll, sich mit dieser Frage zu beschäftigen.
Es gibt durchaus auch Berater, die diese Personen erst einmal auf ein Problem aufmerksam machen, welches die Sozialversicherungsträger nur zu gerne verschweigen. Natürlich wollen die Berater, die eine umfangreiche Analyse und Auswertung der persönlichen Situation des Einzelnen machen, dies nicht ganz ohne Gegenleistung erbringen.
Der Gerling Konzern bietet seinen Kunden daher eine umfangreiche Beratung und Hilfe durch Musterformulare an, um die eigene sozialversicherungsrechtliche Stellung rechtsverbindlich prüfen zu lassen.
Wir bieten dann für die zukünftig wegfallenden Pflichtbeiträge alternative Versicherungslösungen, die am Bedarf des Einzelnen orientiert sind, an. Am Ende haben alle gewonnen.Der Versicherte weiß wo er steht, der Sozialversicherungsträger zieht nicht zu Unrecht Beiträge ein, um dann die Leistung verweigern zu müssen und der Berater hat die Chance die Versorgung eines Selbständigen zu gestalten. Leider gibt es auch schwarze Schafe in der freien "Beraterszene", die nur auf eine Erstattung der Beiträge aus sind und keine Analyse der Situation im Vorfeld vornehmen.
Thomas Noll
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