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Idee entspringt einer Neiddiskussion

6.5.2022 – Den kritischen Ausführungen zum Thema Provisionsregelungen für Lebensversicherungs-Abschlüsse kann ich nur zustimmen, möchte aber noch ergänzen, dass Lebensversicherungs-Provisionen in Form von Darlehen wegen der extrem langen Stornohaftungszeit gewährt werden. Im längsten Fall endet der Darlehensvertrag nach exakt 96 Monaten, was bedeutet, dass erst nach diesem Zeitraum (Stornohaftungszeit) die Abschlussprovision verdient ist.

Kein verantwortlicher Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht haftet für sein Einkommen bis zu 96 Monate, was auch für alle Tätigen in politischen Ämtern zutreffend ist. Es gibt eigentlich keine Branche, in der Leistungsträger für ihr sauer verdientes Einkommen bis zu 96 Monaten geradestehen müssen oder ihre Bezüge als Darlehen mit einer Haftzeit erhalten.

Deswegen entspringt diese Idee einer, wie ich meine, Neiddiskussion der Politikerkaste in unserem Land, die alle Menschen glauben machen will, Versicherungskaufleute verdienten zu viel. Was hierbei besonders ärgerlich ist, dass viele dieser Ideen aus der Riege unserer Regierungsmitglieder und -beamten stammen.

Von diesen Damen und Herren sollte man wenigstens eine minimale Sachkunde beim Anpacken solch wichtiger Themen erwarten dürfen. Leider ist dem nicht so, da annähernd 90 Prozent unserer gewählten Volksvertreter unserer Gesellschaft nie praktisch gedient und sich keiner Berufsausbildung unterzogen haben. Wer solche Themen bewerten möchte, sollte sich wenigstens vorher sachkundig machen.

Siegfried Hartmann

G.B.V.M.GmbH@t-online.de

zum Artikel: „Provisionsrichtwert: Bafin läuft sehenden Auges in Kompetenzüberschreitung”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Darlehen · Mitarbeiter · Versicherungsaufsicht
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